Die Gespenster in der Hardware: Keine Privatsphäre mit Smart Devices

Wer möchte sie nicht besitzen, die superleichten und edel designten Geräte zum Telefonieren, Musik hören und Online sein – diese Must-Haves in verschiedenen Preisklassen für jede Altersgruppe. Immer auch verbaut sind Mikrofon und Kamera mit entsprechend ausgestatteter Chiptechnik zur Bild- und Tonübertragung an Hersteller, Werbeabteilungen oder private Sendeanstalten. Ein neues Warnsignal soll nun die Verbraucher schützen.

Vergleich Überwachung mit Radioaktivität

Gefahrenzeichen nicht nur für Smart Devices

PRESSEMITTEILUNG
Hersteller von Smart Devices protestieren gegen neue Verordnung

BIG CITY, Juli 2078 – Zum Schutz der Privatsphäre hat die oberste Menschenrechtskommission entschieden ab 1. August alle gehandelten Technikgeräte mit einem Warnzeichen nach Din 4844-2 auszustatten. Das gelbschwarze Warnsymbol mit gelber Kamera auf einem schwarzen Kreis ist ähnlich wie das Warnzeichen für Radioaktivität von drei schwarzen Flügeln umgeben. Es ist international gültig und soll Verbraucher wie alle Anwesenden vor unfreiwilligen Entblößungen schützen.

Bereits seit 2014 ist bekannt, dass einer Mehrzahl der technischen Geräte mittels Kamera und Mikrofone Zeit, Handlung und Ort im Umfeld der Geräte an internationale Analysedienste übermitteln. Doch während zu Zeiten von Eduard Schneedorn noch Geheimdienste Hauptabnehmer der Informationen waren, entdeckten seit Mitte des 21. Jahrhunderts zunehmend auch Werbeabteilungen großer Unternehmen und private Sendeanstalten den Wert des Bild- und Tonmaterials aus anderer Leute Küchen, Wohn- und Schlafzimmern.

Die daraus zusammen geschnittenen Comedy Dokus mit Einschaltquoten weit über 30% sind heute kontrovers diskutiert. Einerseits weil keiner mehr auf die authentischen Geschichten verzichten möchte, andererseits weil der Beruf des Schauspielers als Kulturgut zunehmend obsolet zu werden droht. Nun soll ein Warnsignal in fluoreszierender Leuchtfarbe seine Besitzer auch im Dunkeln daran erinnern, dass TV-Produktionen und Werbeagenturen anwesend sind.

Zum Schutz Dritter dürfen weder Händler noch Verbraucher das Warnzeichen entfernen, abdecken oder so verändern, dass es nicht mehr erkannt werden kann. Zuwiderhandlungen können mit Strafen bis zu 1000 Talern belegt werden. Die Verordnung findet ausnahmslos für alle technischen Geräte Anwendung. Designer haben bereits Klage eingereicht. „Das neue Warnzeichen konterkariert jede ästhetische Idee von technischen Gebrauchsgütern“, erklärt ein Sprecher beim Verband für Produktdesign.
clapf

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