Im März 2018 wurde die Frage laut, ob wir es schaffen werden würden, ein faires System des Dateneigentums aufzubauen. Jetzt im Mai kommt die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung und bewegt alle Bürger, die im Internet aktiv sind, sich einmal genauer damit zu beschäftigen.
Wenn die DSGVO dazu führen würde, dass ehemalige Freunde, zu denen seit mehr als zwei Jahren kein Kontakt mehr besteht, einmal ihren Rechner aufräumen wollten, dann wäre das schon ein großer Erfolg im Kampf gegen gesammelte Informationen. Doch vermutlich verhält es sich mit alten E-Mails wie mit alten Briefen, die hübsch gesammelt und aufbewahrt in den unpassendsten Momenten zum Verhängnis wurden.
Digitale Netzwerke
Da ich mich von Anfang an geweigert habe, Facebook auch nur die geringste Information von mir Preis zu geben oder Bildportalen Material von mir zu schenken, um Likes zu kassieren – was ich nur schon von der Idee her total ätzend finde – habe ich am Social-Media-Hype nicht Teil genommen. Wirtschaftlich war das ziemlich dumm von mir. Denn wie ich inzwischen herausgefunden habe, generieren die Likes und Zugriffszahlen in den sozialen Netzwerken einen mehrstelligen Milliardenbetrag durch Werbeeinnahmen, so dass diese ätzenden Systeme finanziell supererfolgreich zu bezeichnen sind und zwar: Ohne mich.
Blog
Statistische wie dynamische Anwendungsfälle bedienen sich beide dem Tracking, um Bewegungen im Internet zu dokumentieren. Ich tracke mit Matomo mehr zum Spiel und Zeitvertreib. Deshalb weiß ich, dass diese Seiten von kunstprofil nicht supererfolgreich sind. Schlecht vermarktet und von der Darstellungsform her total veraltet, verirren sich nur ganz wenige in meinen Texten. Sie sind wie leere Hüllen von Schamanen, die mit beliebigem Inhalt gefüllt werden können. Ihre Kommentare müssen nicht mehr an eine E-Mail-Adresse gekoppelt sein, sie dürfen hier anonym wirken. Je nach Standpunkt verschieden beantwortet bleibt die Frage, ob ihr physischer Körper davon berührt wird. Nur Profit begründet das Sammeln und Auswerten verhaltensgenerierter Informationsdaten, wie Google, Facebook, Telekom und AGOF in der folgenden Tabelle Die großen Tracker im Tausch gegen Informationen zeigen:
Die großen Tracker im Tausch gegen Informationen
Exemplarisch wurden hier 12 Onlinedienste für Nachrichten und Informationen auf laufende Skripte hin untersucht. Hervorzuheben ist, dass Google-Skripte genauso häufig verwendet wurden wie Skripte der AGOF, der Arbeitsgemeinschaft Online Forschung mit Sitz in Frankfurt. Selbst von der ARD wird dieser wenig bekannte Verein mit Informationen versorgt und das, obwohl ich aufgrund der Rundfunkgebühren bei der ARD keine Skripte einer Datenkrake erwartet hätte.
„Ich will Geld fürs Surfen“
Wenn Daten Eigentum sein sollen, dann wären wir bei der Frage, ob man sein Eigentum einfach so an große Firmen wie Google, Facebook, Telekom oder AGOF gegen Nutzungsrechte, z.B. das rezipieren von Spiegel, Handelsblatt, BILD tauschen kann oder ob da nicht auch eine Bezahlung für meine Datenpreisgaben zu erwarten sein sollte. Schließlich wird dieses Jahr HDE-Prognosen zufolge allein in Deutschland durch E-Commerce im B2C-Bereich ein Umsatz von 53,6 Milliarden Euro erwirtschaftet werden– was Peanuts sind, wenn man bedenkt, dass in 2017 allein Facebook fast genauso viel (40,65 Mrd. USD) und Google bereits doppelt so viel (110 Mrd. USD) umgesetzt haben. Bei diesen Beträgen treibt mich die Frage, wie ich da zivil- oder steuerrechtlich meinen Anteil einfordern kann.
Krypto-Token (zivilrechtlich)
Der Datenschutzbeauftragte Malte Engeler sieht unser digitales Ebenbild analog zu unserem physischen Körper. An beidem soll kein Eigentum begründet werden können, wie es bei Sachen der Fall ist. Im Prostitutionsgewerbe ist es möglich, den physischen Körper gegen Geld zur Verfügung zu stellen. Das digitale Sein wurde schon – wie ich finde – viel zu billig für Nutzungsrechte oder eine Teilhabe am digitalen Leben verschenkt. Seine Handlungen in einer Blockchain zu vernetzten und den Wert der Handlung in Krypto-Token darzustellen, wäre ein Ausweg, um jedem einzelnen über selbst erfüllende Verträge in einer Blockchain einen angemessenen Vermögensausgleich zu sichern. Diese so entstandenen Token können wieder als Zahlungsmittel für Produkte und Dienstleistungen verschiedener Anbieter dienen.
Grundeinkommen (steuerrechtlich)
Rechtsinhaltlich wäre das Dateneigentum nach Karl-Heinz Fezer, „Repräsentatives Dateneigentum“, hrsg. von der Konrad Adenauer Stiftung „als zivilgesellschaftliche Gestaltungskompetenz der Bürger zu regeln“. Fezer versucht über das Immaterialgüterrecht für das digitale Ebenbild einen Vermögensausgleichsanspruch zu begründen. Wenn sich der Staat nun noch darum bemühen würde, so einen Anspruch durchzusetzen, dann könnte von dem Geld ein Grundeinkommen finanziert werden. Selbst ich würde dann mitmachen, meine Inhalte zu Facebook kopieren und auf den Nachrichtenportalen alle Skripte erlauben.
#claupfe
Inspirationen:
Karl Heinz Fezer, Repräsentatives Dateneigentum, PDF-Datei, Konrad Adenauer Stiftung
Christiane Schulzki-Haddouti, Wem nützt ein neues Eigentum an Daten? Golem